Die Justizreform in Polen zur Herabsetzung des Ruhestandsalters von Richtern verstößt gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Die Justizreform der polnischen Regierung verletzt EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Senkung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts verstoße gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit, urteilte der EuGH in Luxemburg.
Kritiker werfen der nationalkonservativen Regierung in Warschau vor, sie wolle mit der Reform missliebige Richter loswerden. Mehr als 20 Juristen waren dadurch zunächst in den Ruhestand geschickt worden. Polen hatte die umstrittene Bestimmung bereits im November nach einer Eilentscheidung des EuGHaufgehoben.