EuGH: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen

EuGH: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen
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Von Shona Murray

Kläger sprechen von historischem Tag für die internationale Gemeinschaft

Der Internationale Gerichtshof hat Myanmar zum sofortigen Schutz der muslimischen Rohingya-Minderheit vor einem Völkermord verpflichtet.

Das Land müsse alle Möglichkeiten in seiner Macht nutzen, um weitere Gewalttaten gegen Angehörige der Rohingya zu verhindern, so der Vorsitzende Richter.

Das westafrikanische Gambia hatte die Klage eingereicht und wurde dabei von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit mit 57 Mitgliedsstaaten unterstützt.

Der Justizminister Gambias, Abubaccar Marie Tambadou, sprach von einem historischen Tag - nicht nur für das internationale Recht und die internationale Gemeinschaft, sondern ganz besonders für die Rohingya.

Das Gericht mit seinen 17 Mitgliedern aus aller Welt habe mit seinem einstimigen Urteil bewisesen, dass Völkermord nicht toleriert werden könne.

Myanmars Regierungschefin, die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi hatte alle Völkermord-Vorwürfe in Den Haag entschieden zurückgewiesen und die Zuständigkeit des Gerichts abgelehnt.

Kriegsverbrechen, die in Myanmar begangen worden seien, müssten vor der dortigen Justiz verhandelt werden.

Doch das Gericht stimmte dieser Ansicht nicht zu.

Die Tatsache, dass Vertreter Myanmars der Urteilsverkündung beiwohnten zeige aber, dass sich das Land als verantwortungsvolles Mitglied der Staatengemeinschaft verhalte, so Tambadou.

Rohingya-Aktivisten äußerten sich nach dem Urteil vorsichtig.

Viele Rohingya-Mitglieder seien noch immer in Myanmar und fürchteten um ihr Leben.

Das Urteil sorge aber dafür, dass das Land nun unter verschärfter internationaler Beobachtung stehe, hieß es.

Juristen sahen den Fall zudem erst als Anfang.

Zu hoffen sei auf einen Prozess gegen die gesamte Staatsführung.

Journalist • Stefan Grobe

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