EuGH weist Klage Ungarns gegen Rechtsstaatlichkeitsverfahen ab

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Von Christopher Pitchers
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Artikel 7 Verfahren rechtens, so die Luxemburger Richter. Budapest "bereit zum Dialog" aber nicht zu "politisch motovierter Hexenjagd".

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Der Europäische Gerichtshof hat die Klage Ungarns gegen das Rechtsstaatlichkeitsverfahren der EU am Donnerstag zurückgewiesen.

Die ungarische Regierung hatte die Klage vor knapp drei Jahren eingereicht, nachdem das Europäische Parlament erstmals entschieden hatte, ein Verfahren nach Artikel 7 des Lissabonvertrags gegen Ungarn einzuleiten. Der Artikel regelt das Vorgehen im Falle der Verletzung der Grundwerte der Europäischen Union durch einen Mitgliedsstaat.

Budapest hatte argumentiert, dass die Abstimmung im Europaparlament ungültig gewesen sei, weil die Enthaltungen nicht bei der Feststellung der notwendigen Zweidrittelmehrheit mitgezählt worden waren.

Dieses Argument hat das Gericht jedoch nicht anerkannt, sondern vielmehr erklärt, der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei so auszulegen, dass die Enthaltungen von Abgeordneten nicht für die Feststellung zählen, ob die in Artikel 354 genannte Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erreicht ist. Die fragliche Entschließung war mit 448 Ja- und 197 Nein-Stimmen bei 48 Enthaltungen angenommen worden.

Der grüne Europaabgeordnete Daniel Freund erklärte gegenüber Euronews, dass das Verfahren gemäß Artikel 7 nun entsprechend verfolgt werden muss:

"Das Urteil bedeutet, dass der Europäische Rat nun endlich aktiv werden muss. Seit dem Votum vor drei Jahren ist nämlich bisher noch nichts passiert. Auch die Kommission ist jetzt gefragt. Sie verfügt seit Anfang dieses Jahres über ein Instrument zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit, auch in Ungarn, das sie noch nicht benutzt hat. Dafür ist es jetzt höchste Zeit."

Die ungarische Justizministerin Judit Varga erklärte auf Facebook, man sei zu einem Dialog bezüglich rechtsstaatlicher Anegelegenheiten bereit, aber jegliche Sanktionen seien, so wörtlich, "eine politisch motivierte Hexenjagd".

Die zuständigen Minister der Mitgliedsstaaten werden noch in diesem Monat den Fall Ungarn beraten.

Budapest droht im Fall der bestätigten Verletzung der Europäischen Grundrechte ein Entzug des Stimmrechs in Parlament und Rat.

Journalist • Andreas Rogal

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