Syrische Flüchtlinge verlieren Verfahren gegen Frontex vor EU-Gericht

Eine syrische Familie, die vor der Gewalt in ihrem Dorf geflohen ist, sitzt in einem Vertriebenenlager im syrischen Dorf Atmeh nahe der türkischen Grenze zu Syrien auf dem Boden.
Eine syrische Familie, die vor der Gewalt in ihrem Dorf geflohen ist, sitzt in einem Vertriebenenlager im syrischen Dorf Atmeh nahe der türkischen Grenze zu Syrien auf dem Boden. Copyright Khalil Hamra/AP
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Von Mared Gwyn Jones
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Dieser Artikel wurde im Original veröffentlicht auf Englisch

Eine historische Klage einer syrischen Flüchtlingsfamilie gegen die EU-Grenzschutzagentur Frontex wurde vom Gericht der Europäischen Union abgewiesen - ein schwerer Schlag für Menschenrechtsaktivisten.

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Die syrische Familie, bestehend aus zwei Elternteilen und vier Kindern, wollte Schadenersatz, nachdem sie 2016 aus Griechenland in die Türkei abgeschoben worden war.

Die Familie war vor dem Bürgerkrieg im Land geflohen. Nachdem sie Griechenland erreicht und einen Asylantrag gestellt hatte, wurde sie in einer gemeinsamen Aktion von Frontex-Mitarbeitern und griechischen Behörden in die Türkei abgeschoben.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erklärte das Luxemburger Gericht, dass die Grenzschutzagentur nicht für die Beurteilung von Asylanträgen zuständig ist und daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden kann.

"Es sind allein die Mitgliedstaaten, die für die Beurteilung der Begründetheit von Rückführungsentscheidungen und die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständig sind", so die Richter.

Das Anwaltsteam, das die Familie vertritt, bezeichnete das Urteil gegenüber Euronews als "unbefriedigend".

"Sie (die Familie) sind enttäuscht, dass Frontex nicht für seine Rolle bei dem illegalen Pushback, dessen Opfer sie sind, und die Art und Weise, wie sie abgeschoben wurden, zur Rechenschaft gezogen wird", sagte ein Menschenrechtsanwalt der niederländischen Kanzlei Prakken d'Oliveira.

Nach Ansicht der Anwälte der Familie wirft das Urteil grundlegende Fragen zum Mandat und zur Verantwortlichkeit von Frontex auf.

In Artikel 34 der Frontex-Verordnung heißt es, dass Frontex "einen wirksamen Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung der Grundrechte bei allen Tätigkeiten der Agentur" einrichten muss, so die Anwälte. "Aus dem Urteil geht nicht hervor, was dies in der Praxis bedeutet. Es bleibt unklar, auf welche Weise Frontex seine Überwachungsaufgabe wahrnehmen soll."

"Es liegt nun an den politischen Institutionen, insbesondere an der Europäischen Kommission, das Mandat von Frontex zu klären. Sie muss klären, wie Frontex die Einhaltung der Menschenrechte überwachen muss", sagten die Anwälte von Prakken d'Oliveira und bestätigten, dass sie weitere rechtliche Schritte in Betracht ziehen werden.

Auch Menschenrechtsexperten äußerten sich besorgt über das Urteil.

Steve Peers von der Royal Holloway University London meinte auf X, ehemals Twitter, dass die Entscheidung den Menschenrechtsbestimmungen in der Frontex-Verordnung widerspreche.

"Es ist unerheblich, dass Frontex nicht formell über Rückführungen oder Asylanträge entscheidet: Die Frage ist, ob sie ihre Verpflichtungen verletzt hat, keine Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen", schrieb Peers.

Als Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts erklärte Frontex am Mittwoch, dass "die wertvollen Erkenntnisse aus diesem Fall uns in die Lage versetzen, unsere Rückführungsverfahren kontinuierlich zu verbessern und sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen mit größtem Respekt behandelt werden".

Die Agentur sagte auch, dass sie von den Mitgliedsstaaten, in diesem Fall Griechenland, verlangt, zu bestätigen, dass die von ihnen unterstützten Personen "individuelle, vollstreckbare Rückführungsentscheidungen erhalten haben und dass ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, internationalen Schutz zu suchen".

Ein genau beobachteter Fall

Der Fall, von dem sich Menschenrechtsaktivisten einen Präzedenzfall erhofften, wurde 2021 eingereicht, fünf Jahre nachdem die syrische Familie von der griechischen Insel Kos per Flugzeug in die Türkei abgeschoben wurde, obwohl sie um internationalen Schutz gebeten hatte.

Die Familie, die ursprünglich aus der kurdischen Stadt Kobani in Syrien stammt, forderte eine Entschädigung in Höhe von 136.000 Euro für die entstandenen materiellen Kosten und die emotionale Belastung durch die angeblichen Menschenrechtsverletzungen, die sie durch Frontex erlitten hatte.

Während des Flugs in die Türkei wurden die Kinder der Familie - damals zwischen einem und sieben Jahren alt - Berichten zufolge von ihren Eltern getrennt. Das Anwaltsteam der Familie vertrat die Auffassung, dass die Behandlung der Kinder gegen die im EU-Recht verankerten Kinderrechte verstößt.

Nach ihrer Ankunft in der türkischen Stadt Adana wurde die Familie festgenommen und hatte nach ihrer Freilassung keinen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Unterkunft, Wasser und sanitären Einrichtungen. Inzwischen haben sie sich im Irak niedergelassen.

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Der Fall war das erste Mal, dass Frontex wegen angeblicher "Zurückdrängung" von Flüchtlingen gerichtlich belangt wurde, ein Vorwurf, der der Agentur wiederholt gemacht wurde.

Frontex wird derzeit vom Europäischen Bürgerbeauftragten wegen seiner Rolle bei dem tödlichen Schiffsunglück der Adriana im Juli untersucht, bei dem bis zu 750 Migranten ums Leben gekommen sein sollen.

Der Grundrechtsbeauftragte der Agentur hat seitdem angedeutet, dass Frontex alle Aktivitäten in Griechenland aussetzen könnte, da es einen Streit über die Rolle der griechischen Küstenwache bei diesem Vorfall gibt. Nach Angaben der Agentur sind derzeit 518 Beamte des ständigen Korps und Frontex-Mitarbeiter auf dem griechischen Festland und den Inseln im Einsatz, außerdem 11 Boote und 30 Streifenwagen.

Die Entscheidung des Gerichts fällt in eine Zeit, in der die Zahl der Asylanträge in der EU steigt und das Thema Migration ganz oben auf der politischen Agenda steht. Neue Zahlen, die diese Woche veröffentlicht wurden, zeigen, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2023 519.000 Anträge gestellt wurden - ein Anstieg um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

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