Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Organisatoren von Hochrisiko-Spielen grundsätzlich die Kosten für den Einsatz der Polizei übernehmen müssen. In dem Rechtsstreit ist die DFL unterlegen.
Nach einem 10 Jahre andauernden Streit um die Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga hat das höchste deutsche Gericht ein wegweisendes Urteil gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei "Hochrisikospielen“ der Fußball-Bundesliga in der Freien Hansestadt Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) hatte gegen die Bremer Regelung geklagt - mit dem Argument, dass es die Aufgabe des Staates sei - auch bei Fußballspielen - für Recht und Ordnung zu sorgen.
Das von Schulden geplagte Land Bremen hatte Ende 2014 sein Gebühren- und Beitragsgesetz geändert, so dass bei "gewinnorientierten Veranstaltungen" mit mehr als 5.000 Teilnehmenden und "erfahrungsgemäß zu erwartenden Gewalthandlungen" der Veranstalter die zusätzlichen Polizeikosten übernehmen sollte. Das Gesetz gilt nicht nur für Fußball, sondern auch für Konzerte etc.
Dieser Regelung stimmte das Verfassungsgericht letztinstanzlich im Prinzip zu. Deshalb müssen Bundesliga-Vereine bei Hochrisiko-Spielen in Zukunft die Kosten für die Polizeieinsätze mittragen.
"Veranstalter sind Nutznießer der Polizei"
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth argumentiert: "Die Veranstalterinnen und Veranstalter sind objektiv (…) Nutznießerinnen und Nutznießer dieser Bereitstellung von Polizeikräften, weil sie ohne diese ihre Veranstaltung nicht, oder zumindest nicht in der gewählten Weise - nämlich mit einem deutlich verringerten Risiko - ausrichten könnten."
"Egoisten der Bundesliga"
Unter dem Titel "Egoisten der Bundesliga" kommentiert Christoph Becker auf faz.net, dass es das Naheliegendste wäre, die Kosten über einen gemeinsamen Fonds der Klubs und der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu begleichen. "Doch eine möglichst umfassende Einigung setzt viel guten Willen vieler Beteiligter voraus. Veranstalter von Risikospielen ist nicht nur die DFL, sondern, von der dritten Liga abwärts, auch der DFB und seine Landes- und Regionalverbände.", schreibt Becker.
Einige Beobachter merken auch an, dass es vielleicht zu überdenken gilt, welche Spiele als "Hochrisiko" eingestuft werden.
Der im Rechtsstreit unterlegene DFL gibt sich kompromissbereit und schreibt in einer Stellungnahme: "Es muss ein gemeinsames Ziel sein, höchstmögliche Sicherheit bei Großveranstaltungen mit den geringstmöglichen Polizeieinsatzstunden zu gewährleisten. Dazu bedarf es in der Bundesliga und 2. Bundesliga weiter einer intensiven Zusammenarbeit von Vereinen und Verbänden, der Fanprojekte, der Fanbeauftragten, der Sicherheitsbeauftragten, der Landesinformationsstelle Sporteinsätze, aller Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Polizeien der Länder und des Bundes."