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AfD in Sachsen als rechtsextrem eingestuft: Was kommt danach?

Das Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist während einer Pressekonferenz nach der Bundestagswahl in Berlin zu sehen, Montag, 23. September 2013.
Das Logo der Partei Alternative für Deutschland (AfD) ist während einer Pressekonferenz nach der Bundestagswahl in Berlin zu sehen, Montag, 23. September 2013. Copyright  Jens Meyer/Copyright 2024 The AP. All rights reserved.
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Von Mathias Huber
Zuerst veröffentlicht am
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Nachdem die Beschwerde der Partei dagegen am Dienstag abgelehnt wurde, ist ihr Landesverband in Sachsen nun offiziell "gesichert rechtsextrem". Könnte jetzt ein Parteiverbotsverfahren kommen?

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Das Urteil, dass die AfD Sachsen nun als rechtsextrem eingestuft werden kann, ist vor kurzem gefallen. Die Partei kann gegen das unanfechtbare Urteil nicht mehr vorgehen. Zuvor war schon die erst seit kurzem von der AfD getrennte Jugendorganisation, die "Junge Alternative", in diese Kategorie eingestuft worden.

Das Gericht begründet den Schritt damit, dass sich verschiedene Positionen des Verbandes der demokratischen Grundordnung entgegenstellen. Besonders Standpunkte in der Migrationspolitik seien mit der im Grundgesetz festgelegten Achtung der Menschenwürde nicht vereinbar.

Das Urteil fällt damit nicht nur in einer Zeit des Wahlkampfes vor der Bundestagswahl am 23. Februar, sondern auch inmitten einer Diskussion über ein mögliches Parteiverbotsverfahren für die gesamte deutsche AfD, mit der sich der Bundestag nächste Woche wieder befassen könnte.

"Die Debatte in Deutschland ist besonders", so Professor Dr. Hajo Funke von der Freien Universität Berlin. "Die Tradition, die wir haben, ist, dass wir nicht zur Gefährdung durch weit rechts zurückwollen. Wir haben das Beispiel des Nationalsozialismus als historische Hypothek."

Trotzdem sieht er ein mögliches Parteiverbotsverfahren zum aktuellen Zeitpunkt skeptisch: "Im Zentrum muss jetzt stehen, dass man auf die antidemokratische Ausrichtung in der Öffentlichkeit aufmerksam macht. Man muss aufpassen, dass mit einem Verbot kein Märtyrer geschaffen wird."

Verfahren vor der Wahl unwahrscheinlich

Anders sieht das der Autor und Rechtsextremismus-Experte Andreas Speit: "Die Bundesspitze der AfD ist genauso radikal wie die Landesverbände in Sachsen oder Thüringen", sagt er.

Es läge zudem sowieso schon in der Natur von Parteien wie der AfD, sich als Opfer darzustellen. "Ein Verbot wäre in erster Linie ein politisches Signal, um als Gesamtgesellschaft zu sagen: Bis hierhin und nicht weiter - und der Partei den Rechtsrahmen zu entziehen."

Dass ein Parteiverbotsverfahren noch vor der Bundestagswahl aber tatsächlich eingeleitet werden könnte, gilt zum jetzigen Zeitpunkt als unwahrscheinlich. Zuletzt hatten sich unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und CDU-Fraktionschef Friedrich Merz dagegen ausgesprochen. Zudem sind die rechtlichen Hürden für ein Verbot hoch.

Auf die Wahl selbst bezogen, sagt Speit: "Momentan ist der Hauptgegner der AfD die CDU mit Friedrich Merz. Die langfristige Strategie ist die Spaltung des konservativen Lagers, um bei späteren Wahlen dann eine Zusammenarbeit mit den weniger moderaten Konservativen anzustreben."

Für die langfristige Perspektive eines möglichen bundesweiten AfD-Verbots sei hingegen vor allem eine Frage entscheidend: "Wo sind die gesellschaftlichen Grenzen? Was lässt man einer Partei durchgehen - und was nicht?"

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