Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD hat der Bundestag den geplanten Stopp für die Familienzusammenführungen für Geflüchtete beschlossen. Aber was bedeutet das nun konkret?
Grünes Licht für den Vorschlag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD: Der Bundestag stimmt dem Gesetzesentwurf für einen Stopp der Familienzusammenführungen zu.
Mit den Stimmen der beiden Parteien sowie jenen der AfD erreichte er die notwendige Mehrheit. Die Grünen sowie die Linke stimmten dagegen.
Damit ist der Weg für die neue Maßnahme frei. Aber wen betrifft sie überhaupt - und was ändert sich?
Für wen gilt die Maßnahme überhaupt?
Konkret geht es um Menschen, die aus ihrem Heimatland nach Deutschland geflohen sind und hier eingeschränkten, also "subsidiären" Schutzstatus haben. Laut Definition des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge gilt solch ein Status dann, wenn "weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht".
Dabei muss die jeweilige Person Gründe für die Bedrohung in ihrem Heimatland erbringen. Darunter fällt zum Beispiel die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt in Folge eines Konflikts. Häufig sind solche Gefahren bei Bürgerkriegen wie in Syrien präsent.
Sollte subsidiärer Schutz genehmigt werden, darf man sich erst einmal für drei Jahre im jeweiligen Fluchtland aufhalten. In Deutschland betrifft das offiziellen Daten zufolge derzeit ungefähr 380.000 Menschen. Dazu wurden im ersten Halbjahr 2025 ca. 12.000 Visa für Familienmitglieder von flüchtigen Personen aus Ländern wie Syrien, dem Iran, Afghanistan und dem Irak ausgestellt.
Dabei geht es um enge Familienmitglieder, also Eheleute, minderjährige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern. Zudem ist die Nachholung auf insgesamt 1.000 Angehörige im Monat beschränkt.
Was ändert sich jetzt?
Für solche Verfahren wird es jetzt vorerst einen Stopp geben - es ist nicht das erste Mal. Schon 2016 bis 2018 war eine ähnliche Maßnahme in Kraft getreten.
Wie damals sieht auch der nun abgesegnete Vorschlag eine Pausierung der Anträge von zunächst zwei Jahren vor. Ausnahmen von der Regelung soll es nur in besonderen Fällen geben.
Der Schritt ist Teil eines neuen, härteren Kurses in der Migrationspolitik. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnete die Begrenzung des Zuzugs als "Auftrag für diese Legislaturperiode".