Ibiza-Videomacher fürchten um ihr Leben

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Von Johannes Pleschberger
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Interessenten haben offenbar bis zu 3 Millionen Euro für das komplette Ibiza-Video geboten. Trotzdem wollen die Macher nun ihr eigenes Video zerstören.

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Für das berüchtigte "Ibiza-Video", das in Österreich eine Regierungskrise verursacht hat, wird nun immer mehr Geld geboten. Ein deutscher Verein soll bereits sieben Sequenzen des Videos mit Goldmünzen gekauft haben, und zwar im Wert von 600.000 Euro. Das berichtete die Kronenzeitung.

Drei Millionen für Video geboten

Die Produzenten des Videos wollen das siebenstündige Material nun vernichten, weil sie um ihr Leben fürchten, so der Bericht weiter. Und das obwohl angeblich Interessenten für das komplette Videomaterial bis zu drei Millionen Euro zahlen würden. Ein weiteres pikantes Detail: Der Lockvogel im Video, eine bosnische Agrarstudentin, soll für ihre schauspielerischen Leistungen eine Tagesgage von rund 7.000 Euro erhalten haben.

"Hintermänner sind teilweise am Balkan untergetaucht"

Kronen-Zeitung-Journalist Christoph Budin bezog seine Informationen sowohl aus Ermittlerkreisen als auch aus dem Umfeld der Hintermänner des Videos:

"Kassiert haben sie von einem deutschen Verein, 600.000 Euro in Krügerrand-Münzen, das haben sie durch vier geteilt, also jeder hat 150.000 Euro verdient. Nur durch die Berichterstattung zusätzlich gibt es jetzt gewisse Kreise und Interessenten, die an die Herrschaften, oder einem dieser Herrschaften, herantreten und Zwei- bis Drei-Millionen-Euro-Gebote stehen im Raum für die kompletten sieben Stunden und fünf Minuten dieses Videos. Sie sind jetzt einmal untergetaucht, teilweise am Balkan, teilweise in einem anderen Bundesland in Österreich. Aber das ist sicher nicht ungefährlich für diese Hintermänner."

Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Süddeutsche Zeitung

Die Erstellung dieses Videos beschäftigt aber nicht nur die Justiz in Österreich sondern mittlerweile auch die Münchner Staatsanwaltschaft. Nach Informationen der ARD geht es um den Verdacht, die Süddeutsche Zeitung habe bei der Erstveröffentlichung gegen Datenschutzregeln verstoßen. Wobei ein solches Handeln im Fall eines berechtigten öffentlichen Interesses straflos sei, so die Staatsanwaltschaft.

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