„Ibiza-Video“: Sieg für Detektiv

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Von Euronews
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Der Mann war gegen die deutsche Zeitung „Die Zeit" vor Gericht gezogen.

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Das Landgericht Berlin hat der deutschen Wochenzeitung „Die Zeit" untersagt, Einzelheiten über einen Detektiv zu verbreiten, der im „Ibiza-Video“ mit dem ehemaligen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache zu sehen ist. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Der Mann hatte gegen einen Artikel geklagt, der Anfang Juli in der Zeit erschienen war. Unter anderem gab das Gericht dem Kläger darin recht, keine Gerüchte über dessen berufliche Karriere veröffentlichen zu dürfen. Handelt das Blatt zuwider, droht eine Ordnungsstrafe in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

Der Anwalt der Zeit nannte das Urteil eine „unzumutbare Einschränkung der Pressefreiheit“. Er will in Berufung gehen.

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