Deutsche Justiz geht gegen mutmaßlichen PKK-Chef "Ali" (59) vor

Die kurdische Arbeiterpartei PKK wird nicht nur in der Türkei als Terrororganisation juristisch verfolgt, auch die EU sieht die PKK seit 2002 als Terrorgruppe - und in Deutschland ist sie ebenfalls offiziell verboten.
Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz die Anklage gegen einen Türken aus Hessen zugelassen, der seit Mai 2018 Chef der PKK in der Region Mainz gewesen sein soll.
Der 59-Jährige mit dem Decknamen "Ali" soll vor allem Spenden für die PKK gesammelt haben.
Seit Juni 2019 sitzt der Mann aus Hessen in Untersuchungshaft und hat offenbar bisher nicht gestanden.
Laut Anklage ist die Kurdische Arbeiterpartei PKK eine "ausländische terroristische Vereinigung, zu der auch bewaffnete Einheiten gehören". Die Kämpfer dienten der «aktiven Verteidigung» und verübten Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden. Dabei würden bei Angriffen Sprengstoff und Waffen eingesetzt und dadurch Soldaten, Polizisten und vereinzelt Zivilisten getötet.
Wann der Prozess gegen den Angeklagten "Ali" beginnen soll, steht noch nicht fest.
Der deutsche Verfassungsschutz schätzt die Zahl der PKK-Mitglieder in Deutschland auf mindestens 14.000. Bei Demonstrationen von Kurden in Deutschland sind auch Fahnen der PKK und von deren in der Türkei seit 1999 inhaftierten Anführer Abdullah Öcalan verboten.