Bußgeld-Katalog der Schweiz: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Februar

Ab Montag, den 1. Februar 2021, können Polizistinnen und Polizisten Bußgelder verhängen, wenn jemand die aktuellen Corona-Regeln nicht respektiert. So kostet es dann 100 Franken (etwa 92,72 Euro), wenn jemand an Flughäfen, Bahnhöfen oder im öffentlichen Verkehr - also in der Bahn, dem Bus oder der Tram - keine Maske trägt. Wer eine Party oder private Versammlung mit mehr als fünf Personen organisiert, muss 200 Franken (etwa 185,44 Euro) berappen.
Ab dem 8. Februar neue Regeln bei der Einreise
200 Franken müssen auch die Einreisenden aus einem Risikogebiet bezahlen, die keinen weniger als 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen können, obwohl ein negativer Bescheid vorgeschrieben ist.
Wer per Bahn, Flugzeug, Bus oder per Schiff einreist, muss Kontaktdaten angeben. Dies gilt nicht für Einreisen mit dem Auto und anderen Privatfahrzeugen, in denen sich die Mitfahrenden kennen. Damit wollen die Behörden sicherstellen, dass alle Mitreisenden informiert werden können, wenn jemand positiv getestet wird.
Neu an den Quarantäneregeln der Schweiz ist ab dem 8.2.2021 auch, dass die Quarantäne nach einem negativen Test aufgehoben werden kann.
Die zehntägige Quarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist. Diese Testkosten muss die Person selber tragen. Während bei der EInreise aus einem Risikogebiet und von allen Flugreisenden ein PCR-Test verlangt wird, kann die Isolationszeit auch mit einem negativen Antigen-Schnelltest verkürzt werden.
Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne - am 10. Tag - muss die Person immer und überall eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, außer sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.
Welche Vergehen mit einem Bußgeld bestraft werden, hat die Regierung in der Verordnung über Maßnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie festgelegt.
In dieser Übersicht sind die wichtigsten Bußgelder zusammengefasst:
Keine Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln: 100 Franken
Verstoß gegen Maskenpflicht bei Demonstration: 100 Franken
Teilnahme an Versammlung oder Party mit mehr als 5 Personen: 100 Franken
Teilnahme an Versammlung von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum: 50 Franken
Organisation einer Versammlung von mehr als 5 Personen: 200 Franken
Einreise aus Risikogebiet ohne PCR-Test - ab dem 8.2.2021: 200 Franken
Das sind die Risikogebiete
In den Nachbarländern der Schweiz sind die Bundesländer Sachsen und Thüringen, die französische Region Provence-Alpes-Côte d'Azur, in Italien die Regionen Emilia Romagna, Friaul-Julisch Venetien sowie Region Venetien und in Österreich das Bundesland Salzburg Risikogebiete.
Zudem stuft die Schweiz die folgenden Staaten und Territorien als Risikogebiete ein:
Andorra
Brasilien
Estland
Irland
Israel
Lettland
Libanon
Litauen
Malta
Monaco
Montenegro
Königreich der Niederlande
Panama
Portugal
San Marino
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Südafrika
Vereinigtes Königreich
Vereinigte Staaten von Amerika
Zypern.
Homeoffice ist Pflicht
In der Schweiz sind zudem die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismäßigem Aufwand umsetzbar ist.
Diese Regeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) gelten aktuell.
Viele Skigebiete in der Schweiz sind anders als in den Nachbarländern Frankreich, Italien und Deutschland weiterhin geöffnet. Dabei sollten besondere Hygieneregeln gelten. Bei schönem Wetter werden besonders beim Anstehen vor Gondeln und Seilbahnen die Abstandsregeln kaum eingehalten.