Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln nicht zu stoppen, ein Gericht hat eine Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurückgewiesen.
Die Arbeitsniederlegung der Lokführer bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln momentan nicht zu stoppen, ein Gericht hat eine Berufung der Bahn gegen GDL-Streik zurückgewiesen.
Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.
Die Lokführergewerkschaft GDL hatte es erneut abgelehnt, in Gespräche einzutreten, bevor nicht ihre sämtlichen Forderungen aus dem Mai erfüllt würden. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist Berufung beim Landesarbeitsgericht Frankfurt möglich.
Die Deutsche Bahn hatte versucht, juristisch gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL vorzugehen und vor dem Arbeitsgericht mit einer einstweiligen Verfügung ein vorzeitiges Ende des Arbeitskampfs zu erreichen. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten am frühen Morgen mit Arbeitskämpfen im Personenverkehr begonnen, die fünf Tage dauern sollen. Bereits seit Mittwochnachmittag sind auch die Beschäftigten im Güterverkehr dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.