Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen: 101-Jähriger verurteilt

Der Angeklagte vor Gericht im Mai 2022
Der Angeklagte vor Gericht im Mai 2022 Copyright Fabian Sommer/AP
Von Euronews
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Ein 101 Jahre alter Mann ist wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt behauptet, verwechselt worden zu werden.

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Ein 101 Jahre alter Mann ist wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. 

Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt behauptet, verwechselt zu werden - und nicht der Wachmann aus dem KZ zu sein, gegen den die Anschuldigungen vorlagen.

Josef S. war vor dem Landgericht Neuruppin angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen geleistet zu haben. Bis zum Ende des Prozesses war mit einem Freispruch des Mannes gerechnet worden.

In Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer wieder sehr alte Männer wegen einer früheren KZ-Tätigkeit angeklagt worden, nachdem sie zuvor unbehelligt in Deutschland gelebt hatten. Denn bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, sogenannte Exzesstäter. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager juristisch geahndet.

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