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Klimaschutzurteil kassiert: Shell muss C02-Ausstoß nicht reduzieren

Ein Shell-Logo an einer Tankstelle in London, 8. März 2022
Ein Shell-Logo an einer Tankstelle in London, 8. März 2022 Copyright  Frank Augstein/Copyright 2022 The AP. All rights reserved
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Von Nela Heidner mit AP
Zuerst veröffentlicht am Zuletzt aktualisiert
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2021 hatten die Zivilrichter in Den Haag Umweltschützern recht gegeben und den britischen Öl- und Erdgaskonzern Shell zu einer massiven CO2-Reduzierung verpflichtet. Shell hatte dagegen Berufung eingelegt – mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellt.

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"Das tut weh“, sagte Donald Pols, Direktor der Umweltorganisation Friends of the Earth (Milieudefensie) in den Niederlanden. "Gleichzeitig sehen wir, dass dieser Fall dafür gesorgt hat, dass die großen Umweltverschmutzer nicht immun sind und die Debatte über ihre Verantwortung bei der Bekämpfung des gefährlichen Klimawandels weiter belebt hat. Deshalb werden wir auch weiterhin gegen große Verschmutzer wie Shell vorgehen.“

Ein niederländisches Berufungsgericht hob am Dienstag ein Grundsatzurteil auf, das den Energiekonzern Shell dazu verpflichtet hatte, seine Kohlendioxidemissionen bis 2030 um netto 45 % gegenüber dem Stand von 2019 zu senken – und erklärte gleichzeitig, dass der Schutz vor gefährlichem Klimawandel ein Menschenrecht sei.

Das Urteil, mit dem der Berufung von Shell stattgegeben wurde, kam am zweiten Tag der UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan, wo die Länder über Lösungen und Finanzierungsmöglichkeiten zur Senkung der Treibhausgasemissionen diskutierten.

Sorgfallspflicht ja, Verpflichtung nein

In einer schriftlichen Zusammenfassung des Urteils vom Dienstag erklärte das Gericht, dass Shell eine Sorgfaltspflicht habe, seine Emissionen zu begrenzen. Es hob jedoch die Entscheidung der Vorinstanz auf, weil es "nicht feststellen konnte, dass der soziale Sorgfaltsstandard eine Verpflichtung für Shell beinhaltet, seine CO2-Emissionen um 45 % oder einen anderen Prozentsatz zu reduzieren.

"Es gibt derzeit keinen ausreichenden Konsens in der Klimawissenschaft über einen spezifischen Reduktionsprozentsatz, an den sich ein einzelnes Unternehmen wie Shell halten sollte“, so das Gericht.

Die Vorsitzende Richterin Carla Joustra erklärte, dass Shell bereits Zielvorgaben für die klimawirksamen Kohlenstoffemissionen habe, die mit den Forderungen von Friends of the Earth übereinstimmen - und zwar sowohl für das, was das Unternehmen selbst produziert, als auch für die Emissionen, die durch die Energie entstehen, die das Unternehmen von anderen bezieht.

Das Gericht entschied dann, dass "die Verpflichtung von Shell, die von Käufern von Shell-Produkten verursachten CO2-Emissionen ... um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren, in diesem Fall unwirksam wäre. Shell könnte dieser Verpflichtung nachkommen, indem es den Handel mit den Kraftstoffen, die es von Dritten bezieht, einstellt. Andere Unternehmen würden dann diesen Handel übernehmen“.

Joustra sagte abschließend: „Das endgültige Urteil des Gerichts lautet, dass den Forderungen von Friends of the Earth nicht stattgegeben werden kann. Das Gericht hebt daher das Urteil des Bezirksgerichts auf.“

Klimaaktivisten, die draußen auf den Stufen des Gerichtsgebäudes saßen, umarmten sich, einige waren nach der Entscheidung den Tränen nahe.

"Um ehrlich zu sein, ich war sehr enttäuscht“, sagte Neele Boelens. Ich habe fast geweint.“

Shell begrüßte indes das Urteil:

"Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, die wir für die globale Energiewende, die Niederlande und unser Unternehmen für richtig halten“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Shell plc, Wael Sawan, in einer schriftlichen Erklärung. "Unser Ziel, bis 2050 ein Netto-Null-Emissions-Energieunternehmen zu werden, steht weiterhin im Mittelpunkt der Strategie von Shell und verändert unser Geschäft.“

Es bleibt abzuwarten, inwieweit Shell seine neue Marketingstrategie, hin zu einem "Netto-Null-Emissions-Energieunternehmen", umsetzen wird.

Gegen das Zivilurteil vom Dienstag kann beim Obersten Gerichtshof der Niederlande Berufung eingelegt werden.

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