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Palmer bei Lanz: Thüringens OB schlägt Alarm und fordert Kürzungen beim Bürgergeld

ARCHIV - Eine Frau betritt am 29. Januar 2009 die Agentur fuer Arbeit in Ludwigsburg.
ARCHIV - Eine Frau betritt am 29. Januar 2009 die Agentur fuer Arbeit in Ludwigsburg. Copyright  AP Photo
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Von Euronews
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Der Thüringer Oberbürgermeister Boris Palmer hat bei Markus Lanz gemeinsam mit anderen Gästen Alarm geschlagen: Die Kommunen und Städte seien überlastet. Palmer fordert Kürzungen bei den Sozialleistungen.

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In der Talkshow "Markus Lanz" hat der Thüringer Oberbürgermeister gemeinsam mit anderen Gästen Alarm geschlagen: Die Städte und Gemeinden stünden massiv unter Druck. Während die Kosten steigen, schrumpfen die Budgets immer weiter. Auch die Bürokratie sei ein Hindernis. Palmer forderte deshalb dringend Reformen; auch beim Bürgergeld.

Der Thüringer Oberbürgermeister schilderte den Fall einer Familie, die Bürgergeld empfängt. "Man möchte nicht, dass Bürgergeldempfänger sofort Knall auf Fall die Wohnung wechseln müssen, da habe ich erst mal Verständnis für", setzte er an.

"Dann schafft man eine Regelung – ein Jahr lang wird die Miete nach oben unbegrenzt bezahlt. Ich habe einen Bescheid gesehen, dass eine Bürgergeldfamilie 6000 Euro Bürgergeld im Monat bekommt", so Palmer weiter. Die siebenköpfige Familie lebe in einer "sauteuren" Wohnung. Wer so teuer wohne, müsse "halt umziehen", sagte er.

"Vielleicht kann man die guten Absichten mal wieder darauf reduzieren, dass der Staat gegen Notlagen hilft und nicht jedes Risiko auf der Welt absichert", schlug Palmer vor.

Tübingen rechne damit, von dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen des Bundes gerade einmal einen Anteil von vier Millionen Euro zu erhalten. Das reiche nicht einmal für die Sanierung einer kaputten Brücke, so Palmer.

Konkret forderten er und die anderen Gäste Kürzungen bei Sozialleistungen wie dem Bürgergeld und den Abbau von Bürokratie. Unverhältnismäßig viele Vorschriften würden eine flexible Kommunalpolitik ausbremsen.

Neue Regeln für Geflüchtete

Beim Bürgergeld geht es insbesondere um die neue Regelung, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, nicht mehr Bürgergeld, sondern Asylbewerberleistungen erhalten sollen.

Die Kosten für das Bürgergeld übernimmt der Bund, Asylbewerberleistungen werden von Ländern und Kommunen gewährleistet. Die künftige Regierungskoalition plant zwar, die entstehenden Mehrkosten zu übernehmen, die Umsetzung bleibt aber bei den Kommunen und Städten.

Wer trägt die Kosten?

In der Regel trägt der Bund die Kosten für das Bürgergeld sowie die Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit. So ist es im Sozialgesetzbuch (SGB II, §4) festgelegt. Dabei werden Unterkunft, Heizung sowie die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte übernommen.

Für das Jahr 2025 sind im Bundeshaushalt 25 Milliarden Euro für Bürgergeld sowie zusätzliche elf Milliarden Euro für Heiz- und Wohnkosten vorgesehen. Die Hauptlast der Finanzierung liegt beim Bund, Länder und Kommunen übernehmen allerdings organisatorische Aufgaben und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwendung. Die Jobcenter in den jeweiligen Kommunen sind die Schnittstellen der Bundesagentur für Arbeit.

Asylbewerberleistungen sind Ländersache

Für Asylbewerberleistungen kommen Bund und Länder jedoch gemeinsam auf. Der Bund leistet eine Pauschale für Asylsuchende, welche die Kosten für eine Erstunterbringung und die Grundversorgung abdecken sollen. Auch das Asylverfahren wird vom Bund finanziert.

Die Länder sind jedoch jeweils selbstständig für die Erstunterbringung, Gewährung von Geld für Essen, Kleidung und Taschengeld zuständig. Sie müssen sich um die Bereitstellung der Leistungen kümmern. In den Kommunen übernehmen die Sozialämter die konkrete Auszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt knapp sechs Milliarden Euro für Asylbewerberleistungen ausgegeben, so eine Darstellung des Statistischen Bundesamts. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Gesamtkosten gefallen, insgesamt sind sie allerdings auf steigendem Kurs. Am meisten hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen (1,128 Milliarden) ausgegeben, gefolgt von Bayern (891 Millionen) und Niedersachsen (559 Millionen).

Kommunen fordern mehr Unterstützung ein

Der Städte- und Gemeindebund hat den Bund aufgefordert, angesichts des geplanten Wechsels vom Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen für Ukrainer zügig die dadurch entstehenden Mehrkosten aufseiten der Kommunen zu übernehmen.

"Das Bekenntnis zur Stärkung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen und eine konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips nach dem Grundsatz ´wer bestellt, bezahlt´, sind wichtige Signale an die lokale Ebene. Klar ist aber auch, dass wir rasch verlässliche und verbindliche Zusagen erwarten", heißt es in einem Statement zum Koalitionsvertrag.

„Das Signal, den Rechtskreiswechsel für Ukrainer zurückzunehmen, ist grundsätzlich positiv“, sagte Kommunalverbandschef André Berghegger dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ („RND“). „Wichtig und unabdingbar ist, dass der Bund zu seinem Versprechen steht und den Kommunen alle aus der Rücknahme des Rechtskreiswechsels entstehenden Mehrkosten zeitnah erstattet“, ergänzte der Hauptgeschäftsführer.

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