Von Stefan Grobe
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Whistleblower werden künftig vor Repressalien geschützt, wenn sie Verstöße gegen EU-Recht melden
Das EU-Parlament hat den Schutz von Whistleblowern gestärkt.
Wer als Arbeitnehmer Verstöße gegen EU-Recht in seiner Firma oder bei staatlichen Stellen meldet, kann dies künftig über interne wie externe Kanäle tun.
Berufliche Repressalien werden ausdrücklich untersagt.
Unterdessen formierte sich weiter öffentlicher Widerstand gegen die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA.