Ein Aufbauplan für Europa: die Aufbau- und Resilienzfazilität

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Ein Aufbauplan für Europa: die Aufbau- und Resilienzfazilität
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Von Naomi Lloyd
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Die Europäische Kommission hat das Votum des Europäischen Parlaments begrü´ßt, mit dem die im Dezember 2020 erzielte politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität bestätigt wird.

Die Europäische Kommission hat das Votum des Europäischen Parlaments begrüßt, mit dem die im Dezember 2020 erzielte politische Einigung über die Verordnung zur Einrichtung einer Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) bestätigt wird. Damit wurde ein wichtiger Schritt getan, um die Mitgliedstaaten mit Darlehen und Zuschüssen in Höhe von 672,5 Milliarden Euro bei Reformen und Investitionen zu unterstützen. **Die Fazilität ist Herzstück und das wichtigste Instrument des Aufbauplans NextGenerationEU, mit dem die EU gestärkt aus der COVID-19-Pandemie hervorgehen will. **

Das Herzstück des EU-Konjunkturprogramms

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen und gleichzeitig dafür sorgen, dass ihre Volkswirtschaften den ökologischen und digitalen Wandel vollziehen und nachhaltiger und widerstandsfähiger werden.

Die Faziliät umfasst 312,5 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 360 Milliarden Euro in Form von Krediten (insgesamt 672,5 Milliarden Euro) und wird für öffentliche Investitionen und Reformen zur Stärkung der Volkswirtschaften der EU-Länder ausgegeben.

Dank der beispiellosen Vereinbarung der EU-Staats- und Regierungschefs kann die EU erstmals kollektiv Geld zu leihen, um die Wirtschaft nach der Pandemie wieder anzukurbeln.

Den Herausforderungen 2021 begegnen

Um für die Unterstützung in Frage zu kommen, müssen die Mitgliedsstaaten nationale Konjunkturprogramme erstellen, die zeigen, dass sie sich auf die wichtigsten EU-Politikbereiche konzentrieren. Dazu gehören mindestens 37% für den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft und 20% für Initiativen zur Digitalisierung der Wirtschaft, für wirtschaftliche Kohäsion und Wettbewerbsfähigkeit sowie soziale und territoriale Kohäsion.

Wie sieht der Fahrplan aus?

Die Mitgliedsstaaten müssen ihre nationalen Konjunkturprogramme bis zum späten Frühjahr bei der Europäischen Kommission einreichen. Die ersten Auszahlungen werden voraussichtlich im Sommer erfolgen.

Der Fonds ist auf eine Laufzeit von sechs Jahren zwischen 2021 und 2026 ausgelegt. Bevor die Europäische Kommission jedoch an die Finanzmärkte gehen kann, um dieses Geld zu leihen, müssen alle nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten die rechtliche Grundlage für die Genehmigung der Mittelaufnahme ratifizieren: die Eigenmittelbeschlüsse des Europäischen Rates (ORD).

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