Italienerin darf eingefrorene Embryonen nicht für wissenschaftliche Zwecke spenden

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Von Euronews
Italienerin darf eingefrorene Embryonen nicht für wissenschaftliche Zwecke spenden

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat entschieden, dass die Italienerin Adelina Parrillo ihre eingefrorenen Embryonen nicht zu Forschungszwecken spenden darf. Die Straßburger Richter wiesen die Klage der Frau ab, die schon in Italien mit ihrem Anliegen gescheitert war. Sie bezog sich auf den Schutz des privaten Eigentums, die Richter allerdings argumentierten, dass ein Embryo kein “Eigentum“sei.

Die Italienerin, deren Mann schon vor Jahren verstorben ist, wollte die Embryonen für wissenschaftliche Zwecke spenden. Sie hatte sie 2002 einfrieren lassen, ursprünglich um sie später zu implantieren. Würden die Embryonen zu Forschungszwecken verwendet, bedeutet das ihre Zerstörung. Embryonen zu vernichten ist in Italien aber verboten.

Zudem gebe keine Beweise dafür, dass der verstorbene Partner Parrillos ebenfalls die Embryonen für die Wissenschaft spenden wollte, so das Gericht.