Verfassungsstreit um Hitlers Geburtshaus

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Von Euronews
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Um Hitlers Geburtshaus ist ein Rechtsstreit entbrannt, der nun vor Österreichs Verfassungsgerichtshof entschieden wird.

45 Jahre lang hatte der Staat das Gebäude von der Besitzerin gepachtet. Dort untergebracht war die österreichische Lebenshilfe. Als Hitlers Geburtshaus behindertengerecht umgebaut werden sollte, weigerte sich die Besitzerin. Die Lebenshilfe musste ausziehen, das Gebäude steht deshalb seit 2011 leer. Weil sich beide Seiten nicht auf einen Kaufpreis für die belastete Immobilie einigen konnten, wurde die Frau Anfang des Jahres enteignet – das sei verfassungswidrig, meint ihr Anwalt Gerhard Lebitsch. “Die Lösungsvorschläge waren immer ein bisschen halbherzig, wie die Angebote in Bezug auf den Kaufpreis. Es war bestenfalls ein Verkehrswert nach einem Gutachten bei einem 0815-Haus, es waren keine ernsthaften Gespräche. Es ist immer alles abgeblockt worden,” sagt Lebitsch.

Der Staat sah Handlungsbedarf. Hitlers Geburtshaus sei eine Pilgerstätte für Rechtsradikale, wird begründet. Deshalb soll es nun umfassend umgebaut werden und wieder als soziale Einrichtung genutzt werden. Doch das letzte Wort hat Österreichs Oberstes Gericht. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

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