Nach Tönnies-Skandal: Kabinett für Verbot von Werkverträgen

Das Bundeskabinett hat nach dem Tönnies-Skandal jetzt einen Gesetzentwurf für ein Verbot von Werkverträgen und schärfere Regeln in der Fleischindustrie beschlossen.
Durch die Häufung von Coronavirus-Fällen in Schlachtbetrieben mit Subunternehmern und Sammelunterkünften wie bei Tönnies sind die Missstände in der Branche erneut ans Licht gekommen.
Es sei beschämend, dass Menschen aus Mittel- und Osteuropa bei uns derart ausgebeutet werden, hatte Arbeitsminister Hubertus Heil gesagt. Es gäbe Betriebe mit teilweise 60 bis 80 Prozent Werkverträgen.
Arbeitsminister Hubertus Heil: "Weil wir in den letzten Jahren erlebt haben, dass durch diese Art von Sub-Sub-Sub-Unternehertum Verantwortung nicht übernommen wurde. Das war vor Corona schon eine Katastrophe, aber ist zum allgemeinen Pandemie-Risiko geworden in diesen Zeiten. Deshalb will ich da aufräumen und zwar gründlich."
Das soll sich ab Januar 2021 ändern:
Größere Fleischbetriebe sollen künftig bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Fremdarbeiter mehr einsetzen dürfen, dazu sollen Werkverträge und Leiharbeit vom kommenden Jahr an verboten werden. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen keine Werkvertragsarbeiter mehr beschäftigt werden, ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten.
Zudem werden Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt. Die Behörden sollen häufiger als bisher Arbeitsschutzkontrollen in dem Betrieben durchführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Politiker der FDP kritisieren das Abschaffen von Werk- und Zeitarbeitsverträgen als wichtiges Instrument in Zeiten des Fachkräftmangels.
Den Grünen fordern mehr Arbeitsschutz auch für Beschäftigte anderer Branchen mit langen Subunternehmer-Ketten, wie etwa in der Landwirtschaft, der Logistik- und Baubranche.