EuGH-Richter verdonnern Deutschland zu sauberer Luft

Stau auf dem Weg nach Frankfurt, Archivbild, 31.10.2018
Stau auf dem Weg nach Frankfurt, Archivbild, 31.10.2018 Copyright AP Photo/Michael Probst
Von euronews mit dpa
Diesen Artikel teilenKommentare
Diesen Artikel teilenClose Button

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland zur Einhaltung der geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte verurteilt. Die Bundesregierung muss das nun umsetzen. Drohen Beschränkungen? Ungewiss, denn: Zuletzt hat sich die Luftqualität in vielen deutschen Städten verbessert.

WERBUNG

Jahrelang wurden in vielen deutschen Städten die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid erheblich überschritten. Die Bundesrepublik habe damit Recht der Europäischen Union gebrochen, entschieden nun die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Hintergrund ist eine Klage der Europäischen Kommission.

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik sind neue Auflagen zum Beispiel für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Allerdings bezieht sich das Urteil auf Werte aus dem Zeitraum zwischen 2010 und 2016. Fünf Jahre nach Ablauf dieses Zeitraums hat sich die Luftqualität in deutschen Städten zuletzt verbessert, unter anderem wegen der Corona-Krise.

Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seither sei die Zahl jedes Jahr gesunken. 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Corona-Jahr 2020 dann sechs, darunter München und Hamburg.

Stickstoffdioxid-Grenzwert "systematisch überschritten"

Wie kam es zu der Klage? Eingereicht wurde sie von der Europäischen Kommission, das war im Jahr 2018. Die Begründung: Die seit 2010 in der Union geltenden Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid seien in 26 Gebieten systematisch und fortdauernd überschritten worden, so etwa in den Großstädten Stuttgart, Hamburg, München und Berlin. Auch in Hamburg sei dies der Fall gewesen. In zwei Gebieten seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.

Dieser Argumentation ist der Europäische Gerichtshof nun gefolgt. Deutschland habe gegen seine Verpflichtungen aus der Luftreinhalterichtlinie verstoßen, "dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten", so die Richter.

"Weitreichende Bedeutung im Kampf für saubere Luft"

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18-mal pro Jahr überschritten werden darf.

Stickstoffdioxide entstehen, wenn Material verbrannt wird, so in Öfen oder Motoren. Die freigesetzten Stoffe gelten als schädlich.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon vorab erklärt, der Richterspruch aus Luxemburg habe "grundlegende und weitreichende Bedeutung im Kampf für saubere Luft".

Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte den Zeitpunkt des Urteilsspruchs. Dieser sei erst mehr als ein Jahrzehnt nach Inkrafttreten der Grenzwerte gefallen.

Weitere Quellen • dpa

Diesen Artikel teilenKommentare

Zum selben Thema

Trotz EuGH-Urteil: Polen will Braunkohletagebau nicht schließen

EuGH-Generalanwalt: Polen verstösst gegen EU-Recht

EuGH: Tradition gibt kein Recht auf Vogeljagd mit Leimruten