EuGH-Generalanwalt: Polen verstösst gegen EU-Recht

EuGH-Generalanwalt: Polen verstösst gegen EU-Recht
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Von Lucia Riera Bosqued

Der Generalanwalt kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass das polnische System zur Disziplinierung von Richtern gegen EU-Recht verstößt. Die polnische Regierung hatte 2017 für Richter eine Disziplinarkammer geschaffen, deren politische Unabhängigkeit bezweifelt wird.

Rechtsgutachten: laut Generalanwalt des europäischen Gerichtshofes verstösst das polnische System zur Disziplinierung von Richtern gegen EU-Recht.

Der Generalanwalt des europäischen Gerichtshofes kommt in einem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass das polnische System zur Disziplinierung von Richtern gegen EU-Recht verstößt. 

Die polnische Regierung hatte 2017 eine Disziplinarkammer für Richter geschaffen, deren politisch unabhängige Besetzung bezweifelt wird. Schon Generalanwalt Evgeni Tanchev empfahl dem Europäischen Gerichtshof 2019 zu entscheiden, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs nicht im Einklang mit dem EU-Recht steht.

Solche Rechtsgutachten sind rechtlich nicht bindend, werden aber oft vom Gericht befolgt. 

Die Republik Polen hat gegen ihre Verpflichtung aus Art. 267 Abs. 2 und 3 EU Recht verstoßen, indem sie zugelassen hat, dass das Recht der nationalen Gerichte, ein Vorabentscheidungsersuchen zu stellen, durch die Möglichkeit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens eingeschränkt wird.
Henrik Saugmandsgaard Øe
Generalanwalt am EuGH

Die Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" PiS behauptet, ein ineffizientes und korruptes Justizsystem reformieren zu wollen, Kritiker sehen dieses Argument jedoch als Vorwand, um auf undemokratische Weise die Kontrolle über die Gerichte an sich zu bringen. Die EU hat deshalb ein Verfahren gegen Polen vor dem obersten europäischen Gerichtshof angestrengt. 

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