Weg frei für neue Einschränkungen? "Bundesnotbremse" laut BVG verhältnismäßig

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen das im April in Kraft getretene neue Infektionsschutzgesetz zurückgewiesen. Darin war unter anderem die sogenannte Bundesnotbremse geregelt worden, die bei anhaltend hohen Coronavirus-Ansteckungszahlen erhebliche Einschnitte in das Alltagsleben vorsieht.
Pascal Schellenberg, Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts, erläuterte: „Umfassende Grundrechtseingriffe wie Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Aber in der konkreten Situation der Pandemie waren die Eingriffe zum Schutz vor großen Gefahren für Leben und Gesundheit gerechtfertigt."
„Trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig"
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts heißt es, die Einschränkungen seien „trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig". Die Maßnahmen seien Bestandteile eines gesetzlichen Schutzkonzepts gewesen, das zum Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems dem „überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen" gedient habe.