US-Bluttestfirma "Theranos" - Gründerin wegen Betrugs verurteilt

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Copyright Nic Coury/Copyright 2022 The Associated Press. All rights reserved.
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Von su mit dpa
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"Theranos" - Gründerin Elizabeth Holmes, einst als US-Vorzeigeunternehmerin gefeiert, ist des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen worden. Holmes drohen bis zu 20 Jahre Haft und mehrere 100.000 Dollar Geldstrafe.

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Ein paar Tropfen Blut aus dem Finger sollten reichen, um umfangreiche medizinische Analysen durchzuführen – für diese Ansage wurde das US-Startup „Theranos“ bei Geldanlegern mit bis zu neun Milliarden Dollar bewertet. Rund 10 Jahre ist das nun her (Firmengründung 2003).

Jetzt wurde die Gründerin Elizabeth Holmes, einst als US-Vorzeigeunternehmerin gefeiert, des Betrugs an Investoren schuldig gesprochen. Die Geschworenen sahen vier von insgesamt elf Anklagepunkten als erfüllt an. Holmes drohen bis zu 20 Jahre Haft und mehrere 100.000 Dollar Geldstrafe.

Holmes hatte mehrere hundert Millionen Dollar bei Investoren eingenommen. Unter anderem die Drogerie-Kette Walgreens war eingestiegen und hatte Theranos-Bluttests in ihren Läden verkauft. Wie sich jedoch herausstellte, funktionierte die Technologie nie ausreichend zuverlässig – die „paar Tropfen Blut“ reichten eben doch nicht und mussten gestreckt werden, auch der Druck auf die Fingerkuppen verfälschte wohl  Analysewerte.

Ein zentrales Problem dieser Methode war, dass die verwendeten Analyse-Maschinen auf größere Mengen Blut aus den Venen der Patienten ausgelegt waren. Theranos streckte deswegen die kleinen Fingerproben, was aber zu Problemen mit der Genauigkeit einiger Tests führte. Ein weiterer Faktor war laut Experten, dass der Druck auf die Fingerkuppen bei der Blutabnahme die Beschaffenheit der Proben verändert – was ebenfalls zu falschen Analysewerten führen könne. Die Ergebnisse dienten Ärzten aber als Anhaltspunkt für mögliche Erkrankungen und Behandlungen.

Theranos musste auf breiter Front Testergebnisse annullieren und schließlich 2018 dichtmachen – die Geldgeber gingen leer aus.

Die 37-jährige Angeklagte hat den Betrugsvorwurf stets zurückgewiesen und kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

su mit dpa

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