Syrischer Flüchtling scheitert nach Fälschungen von Selfie mit Merkel vor dem Landgericht Würzburg.
Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel auf Facebook für Hasskommentare und falsche Anschuldigungen missbraucht wurde, ist mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen gescheitert.
Der 19-Jährige muss nach dem Urteil des Landgerichts Würzburg weiterhin auf eigene Faust verleumderische Beiträge gegen ihn suchen und sie Facebook melden. Fotomontagen mit dem Merkel-Selfie hatten den Syrer fälschlicherweise als Terrorist und Attentäter dargestellt.
Offizielle Pressemitteilung des LG Würzburg zum Urteil im #Facebook-
Verfahren https://t.co/nPObeC7Pk1 pdf #Wuerzburg— Dr. Carlo Piltz (@CarloPiltz) March 7, 2017
Von Facebook forderte er vergeblich, nicht nur das Originalfoto, sondern auch alle Duplikate zu löschen. Das Gericht urteilte, Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden.
Facebook als Provider bzw. Anbieter muss dem Landgericht zufolge weiterhin erst dann handeln, wenn rechtswidrige Inhalte gemeldet werden. Vorher bleiben die Beiträge “fremde Inhalte der Nutzer des Portals”, urteilte das Gericht.
Ob es zu einer Berufung kommen wird, war zunächst unklar. Der Anwalt des Syrers wollte nach Gewaltandrohungen gegen ihn und seine Familie sein Mandat niederlegen.
Flüchtling mit Merkel-Selfie: Reaktion von
facebook</a> auf das Urteil des Landgerichts Würzburg zu Hasspostings <a href="https://t.co/l6ZtvMaG8R">pic.twitter.com/l6ZtvMaG8R</a></p>— DW (Deutsch) (
dw_deutsch) March 7, 2017
Urteil im #Facebook-Prozess in #Würzburg macht deutlich: es braucht gesetzliche Regelung, um Plattformen in die Pflicht zu nehmen
— Christian Woelfel (@woelfelc) March 7, 2017