Berliner Verwaltungsgericht weist Klimaklage gegen Bundesregierung ab

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Von Euronews
Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Berlin: Die Folgen des Klimawandels bedrohten ihre Existenz, argumentierten die klagenden Landwirte.
Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude in Berlin: Die Folgen des Klimawandels bedrohten ihre Existenz, argumentierten die klagenden Landwirte.   -  Copyright  REUTERS/Fabrizio Bensch

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Bundesregierung, eingereicht von drei Familien von Bio-Landwirten und der Umweltschutzorganisation Greenpeace, abgewiesen. Darin ging es um die Einhaltung der Klimaziele zum Jahr 2020. Eine Berufung sei nicht ausgeschlossen.

Die Klägerinnen und Kläger hatten von der Regierung verlangt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, damit Deutschland die gesetzten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 einhalten kann. 2014 hatte sie beschlossen, die Emissionen in Deutschland bis 2020 gegenüber dem Jahre 1990 um 40 Prozent zu reduzieren. Schon jetzt steht fest, dass Deutschland dieses Ziel mit den aktuell eingeleiteten Maßnahmen nicht erreichen kann.

In einer Mitteilung des Gericht heißt es, es habe den Klägern an der Klagebefugnis gefehlt. Der Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 sei eine politische Absichtserklärung, enthalte aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung, auf die sich die Kläger berufen könnten. Deshalb gebe es keine Grundlage, aus der sich eine Pflicht der Bundesregierung zum geforderten Handeln ergebe.

Klägerin Silke Backsen sagte: „Ich habe mir natürlich gewünscht, dass wir gewinnen, dass wirklich Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Das ist ein Verwaltungsgericht, das sind Verwaltungsakte, das ist für uns natürlich auf fremd. Und gerade für die Kinder ist das auch enttäuschend, aber ich glaube, dass wir mit einem guten Gefühl hier herausgehen können. Wir haben eine ganze Menge erreicht.“