Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass der finanzielle Ausgleich wegen des zügigen Ausstiegs aus der Atomkraft für einige Kraftwerksbetreiber noch einmal neu geregelt werden muss.
Wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach dem Atomunfall von Fukushima hat der Energieriese Vattenfall bereits zwei Mal geklagt. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass der finanzielle Ausgleich für einige Kraftwerksbetreiber noch einmal neu geregelt werden muss.
Eine entsprechende Gesetzesänderung von 2018 war wegen Formalien nie in Kraft getreten. Sie sei zudem unzureichend, erklärten die Richter nach der Vattenfall-Klage. So fehle etwa eine verbindliche Regelung durch die EU-Kommission.
In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes heißt es, dass die Verfassungsbeschwerden des Energiekonzerns begründet seien. Betroffen sind die Vattenfall-Kraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich. Für diese Kernkraftwerke müssten die Entschädigungszahlungen neu verhandelt werden.
Vattenfall hat zudem vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank mit Sitz in Washington geklagt. Der Konzern fordert mehrere Milliarden Euro Schadensersatz für die dauerhafte Stilllegung der AKWs Krümmel und Brunsbüttel.
Die deutsche Regierung hatte nach dem Atomunglück von Fukushima den schnellen Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft beschlossen. Dabei wurden zuvor zugesagte Laufzeitverlängerungen zurück genommen. Ende 2022 müssen alle AKWs zu festen Terminen abgeschaltet sein. Mehrere Energieunternehmen klagten gegen die Entscheidung - erfolglos. Allerdings entschied das Gericht damals, dass Unternehmen ein "angemessener" Ausgleich zustehe, etwa für Investionen, die nicht länger gebraucht würden.