IS-Kämpfern droht zukünftig Passentzug

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Von Euronews
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IS-Kämpfer können zukünftig ausgebürgert werden, wenn sie eine zweite Nationalität besitzen, volljährig sind und sich an Kampfhandlungen einer extremistischen Gruppe im Ausland beteiligt haben.

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Im Streit um den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern hat sich die Große Koalition geeinigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch. Die zuständigen Ministerien für Justiz und Inneres gaben bekannt, dass IS-Kämpfer zukünftig ausgebürgert werden können, die sie eine zweite Nationalität besitzen, volljährig sind und sich nachweislich an Kampfhandlungen einer extremistischen Gruppe im Ausland beteiligt haben.

Ministerium erhofft sich "präventive Wirkung"

Davon erhoffe man sich eine "präventive Wirkung" für die Zukunft, wie eine Sprecherin des deutschen Innenministeriums sagte. Es sei "schon ein Signal, dass nunmehr über Strafbarkeitsregelungen hinaus auch der Verlust der Staatsangehörigkeit droht, wenn man sich einer Terrormiliz anschließt".

Im Paragraf 28 des Staatsangehörigekeitsgesetzes ist geregelt, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigekeit nur dann verliert, wenn er sich ohne offizielle Erlaubnis der Armee oder einem "vergleichbaren bewaffneten Verband" in einem Land anschließt, dessen Nationalität er ebenfalls besitzt. Deutschland entlässt keine Bürger in die Staatenlosigkeit.

Regelung nur für die Zukunft

Die Regelung greife allerdings nur für zukünftige Fälle - die Dschihadisten, die in Lagern im Nordirak und Syrien sitzen und sich dem sogenannten Islamischen Staat angeschlossen hatten, seien davon nicht betroffen.

Aus der Opposition kam Kritik, so bleibe das eigentliche Problem ungelöst. IS-Kämpfer, Angehörige und deren Kinder befänden sich weiterhin in Gefangenschaft.

Kritik aus der Opposition: Bestehendes Problem ungelöst

FDP-Vizevorsitzender Stephan Thomae warf der Regierung "Schaufensterpolitik" vor. Die Regierung müsse in der Angelegenheit Position beziehen, wie sie mit den gefangenen deutschen IS-Kämpfern umgehen wolle, die weiterhin ein großes Sicherheitsrisiko darstellten.

Der Linke-Vorsitzende Bernd Riexinger erklärte: "Ich hätte es besser und ehrlicher gefunden, dass man sagt: Ok, wenn jemand deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin ist, dann haben wir auch hier die Verantwortung, das rechtlich zu klären und hier die Leute unter Anklage zu stellen, und nicht nach dem Motto zu verfahren, das Problem möglichst weit wegzuschieben."

Ähnlich äußerte sich die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. Wer eine deutsche Staatsangehörigkeit habe und Kriegsverbrechen begangen habe, müsse vor deutschen Gerichten angeklagt werden. "Davor darf sich die Bundesregierung nicht drücken.", so Baerbock.

Auslöser für den Streit war die Aufforderung von US-Präsident Donald Trump gewesen, die mehr als 800 inhaftierten IS-Kämpfer und ihre Angehörigen in ihre Heimatländer zu bringen und dort vor Gericht zu stellen.

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