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"Surreal": Meloni empört über Diskriminierungsvorwürfe der EU-Kommission

Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni.
Italiens Ministerpräsidentin Georgia Meloni. Copyright Mark Schiefelbein/Copyright 2024 AP. All rights reserved
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Von Giorgia Orlandi
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In Italien erhalten nicht alle dort gemeldeten Arbeitnehmer Sozialleistungen für die Familie. Die EU-Kommission sieht das als Form der Diskriminierung. Ministerpräsidentin Meloni ist über die Vorwürfe empört. Es könnte ein neuer Streit zwischen Brüssel und Rom beginnen.

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Die postfaschistische italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat das Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Italien als "surreal" bezeichnet - es könnte ein neuer Streit zwischen Brüssel und Roms aufflammen.

Vergangene Woche kündigte die Europäische Kommission an, rechtliche Schritte gegen Italien einzuleiten. Sie wirft dem Land vor, EU-Bürger und -Bürgerinnen mit Wohnsitz in Italien zu diskriminieren, indem es ihnen den Anspruch auf Sozialleistungen für Familien verwehrt.

Nach einem Gesetz, das 2022 in Kraft trat, sind Arbeitnehmer und Arbetinehmerinnen, die nicht seit mindestens zwei Jahren in Italien leben oder deren Kinder nicht als Einwohner registriert sind, von Familienleistungen ausgeschlossen.

Italienische Gesetzgeber weisen die Vorwürfe aus Brüssel jedoch zurück und stellen die Zuständigkeit Brüssels in dieser Frage in Frage. "Dies ist etwas, das fast nicht in die Zuständigkeit der Union fällt", sagte der Forza Italia-Abgeordnete Flavio Tosi gegenüber Euronews.

"Jedes Land muss mit den verfügbaren Ressourcen zurechtkommen. Italien gehört zu den Ländern mit der höchsten Verschuldung in der EU, und wir können uns nicht mit Frankreich, Deutschland oder anderen EU-Gründungsmitgliedern vergleichen, die es sich leisten können, mehr auszugeben oder mehr Schulden zu machen".

Die italienische Regierung hat zusätzliche 3 Milliarden Euro für die Unterstützung ihres Familienleistungssystems, des so genannten "assegno unico", bereitgestellt.

Meloni hat betont, dass Italien es sich nicht leisten könne, mehr als die bereits zugewiesenen Mittel zu investieren. Die Maßnahme gilt als eine der wichtigsten der Regierung, um die sinkende Geburtenrate des Landes wieder anzukurbeln.

Die EU-Kommission forderte vergangenes Jahr Italien dazu auf, zu den Maßnahmen Stellung zu nehmen. Aber auch nach der zweiten Stellungnahme ist die EU nicht der Ansicht, dass die italienische Antwort auf ihre Bedenken eingehe.

Der Fall wurde nun an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Die Europäische Kommission besteht auf Gleichbehandlung aller Menschen in allen Mitgliedstaaten - einem der Grundprinzipien der EU. Dies bedeutet, dass Italien in Bezug auf Rechte und Privilegien keine unterschiedliche Politik für andere EU-Bürgerinnen und -bürger und Italienerinnen und Italiener machen darf.

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